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​Kündigung gemäss Reglement/Vertrag

Ein regulärer Austritt zwischen August und Januar ist nicht möglich.

  • Der Aufenthalt kann wie folgt gekündigt werden:     
     

    1. Unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist frühestens im Dezember auf Ende Februar und spätestens im Mai per Ende Juli des laufenden Lehrjahres. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
      Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss für die Zeit bis zum Kündigungstermin die Zimmermiete nachbezahlt werden.

    2. Fristlos
      - seitens der Eltern oder des Lernenden, wenn der Lehrvertrag aufgelöst wird.
      - seitens des Oberengadiner Lehrlingshauses, wenn der Jugendliche wiederholt und in schwerwiegender Weise gegen die Hausregeln verstösst.
      Ein Ausschluss zieht eine Ausfall-Entschädigung bis zur Höhe von 2 Monatsmieten nach sich.

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