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Kündigung gemäss Reglement/Vertrag
Der Aufenthalt kann wie folgt gekündigt werden:
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Unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss für die Zeit bis zum Kündigungstermin die Zimmermiete nachbezahlt werden. -
Fristlos
- seitens der Eltern oder des Lernenden, wenn der Lehrvertrag aufgelöst wird.
- seitens des Oberengadiner Lehrlingshauses, wenn der Jugendliche wiederholt und in schwerwiegender Weise gegen die Hausregeln verstösst.
Ein Ausschluss zieht eine Ausfall-Entschädigung bis zur Höhe von 2 Monatsmieten nach sich.
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