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​Kündigung gemäss Reglement/Vertrag

Der Aufenthalt kann wie folgt gekündigt werden:     
 

    1. Unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
      Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss für die Zeit bis zum Kündigungstermin die Zimmermiete nachbezahlt werden.

    2. Fristlos
      - seitens der Eltern oder des Lernenden, wenn der Lehrvertrag aufgelöst wird.
      - seitens des Oberengadiner Lehrlingshauses, wenn der Jugendliche wiederholt und in schwerwiegender Weise gegen die Hausregeln verstösst.
      Ein Ausschluss zieht eine Ausfall-Entschädigung bis zur Höhe von 2 Monatsmieten nach sich.

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